Bayerisches Landesamt für Schule Landesstelle für den Schulsport
Schulsport-Wettbewerbe in Bayern 2022/23

Sonderaktionen 2022/2023
Die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein unterstützt zusammen mit dem Sparkassenverband Bayern und den beteiligten Sportfachverbänden mit sogenannten Starterpaketen die Neugründung von Sportarbeitsgemeinschaften (SAGs) im Schuljahr 2022/23 in den Sportarten Badminton, Basketball, Bewegungskünste, Fußball, Gesundheitsorientierte Fitness, Gerätturnen, Gymnastik und Tanz, Orientierungslauf, Parkour, Reiten, Rhönradturnen, Rhythmische Sportgymnastik und Volleyball. Für SAGs an Förderschulen werden in Kooperation mit Special Olympics Bayern ebenfalls Materialpakete angeboten. Bei der Antragstellung sind die allgemeinen Bedingungen zur Einrichtung von Sportarbeitsgemeinschaften zu beachten.

Sonderaktionen der Sportfachverbände im Schuljahr 2022/2023:
Die Ausschreibungen der Sonderaktionen für Badminton, Basketball, Gerätturnen u.a. BTV-Sportarten, Handball, Fußball, Reiten, Volleyball und Special Olympics sind auf den Folgeseiten zu finden. Die Antragstellung kann nach der Neugründung einer Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) für das Schuljahr 2022/2023 ab dem 13. September 2022 unter www.sportnach1.de >> „Sonderaktionen-Antrag“ erfolgen.


Weitere Sonderprogramme 2022:

Gerätebezuschussung für SAG-Neugründungen
Mit den im Nachtragshaushalt 2022 des Bayerischen Landtags zusätzlich zur Verfügung gestellten Sondermitteln kann mindestens 90 neu gegründeten Sportarbeitsgemeinschaften eine Anschubfinanzierung für die Gerätebeschaffung gewährt werden. Die Förderung beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 500 € begrenzt. Weitere Informationen zum Antragsverfahren gibt es hier.

Sportgroßgeräteförderung für SAG-Neugründungen im Bereich des Inklusionssports
Mit den aus dem Nachtragshaushalt 2022 des Bayerischen Landtags zur Verfügung gestellten Sondermitteln können auch im Schuljahr 2022/23 SAG-Neugründungen im Bereich des Inklusionssports eine Sportgroßgeräteförderung als Anschubfinanzierung erhalten. Die Förderung beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 10.000,- € begrenzt. Die Zuweisung der Gelder erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge und ist auf eine Gesamtsumme von 45.000,- € begrenzt. Weitere Informationen zum Antragsverfahren gibt es hier.

Sonderprogramm 2022 zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit
 Sonderprogramm für Sportarbeitsgemeinschaften an Grundschulen im Bereich des Schwimmens und Rettungsschwimmens
Mit den im Haushalt 2022 des Bayerischen Landtags zur Verfügung gestellten Sondermitteln können im Sport-nach-1-Modell im Schuljahr 2022/2023 die SAG-Pauschalen im Bereich des Schwimmens und Rettungsschwimmens an den Grundschulen im Rahmen eines Sonderprogramms verdoppelt werden.
Antragsverfahren:
Die SAG-Pauschale für Neu- und Folgeverträge muss seitens der Sportvereine bis zum 31.10.2022 mit der jeweils aktuellen SAG-Vertragsnummer über die Online-Datenbank www.sportnach1.de gesondert beantragt werden. Sie wird einmalig für das gesamte laufende Schuljahr ausbezahlt und zwar voraussichtlich im Dezember.