Bayerisches Landesamt für Schule Landesstelle für den Schulsport
Schulsport-Wettbewerbe in Bayern 2022/23

Sport-nach-1: Online-Portal
Um den Datenschutz vor dem Hintergrund der Datenschutzgrundverordnung weiter zu verbessern, wurde der Zugang zum Sport-nach-1-Meldeportal unter www.sportnach1.de seit dem Schuljahr 2019/20 durch ein besonderes Login-Verfahren – „Double-Opt-in“ genannt - geschützt. Bevor die SAG-Verträge (Neu- bzw. Folgeverträge) für das Schuljahr 2022/23 angelegt werden können, muss eine Registrierung erfolgt sein. Anschließend erfolgt der Zugang immer über das Login mit dem Usernamen (verifizierte E-Mailadresse) und dem dazugehörigen Passwort. Bitte denken Sie auch immer an die Beantwortung der Sicherheitsabfrage.

Über die Internetseite www.sportnach1.de gelangt man nur nach vorherigem Login zum Online-Meldeportal mit folgenden Funktionen:

  • Vertrag für neue Sportarbeitsgemeinschaften (Neuvertrag)
  • Vertrag für weitergeführte Sportarbeitsgemeinschaften (Folgevertrag)
  • Antrag auf Auszahlung der SAG-Pauschale (Stichtag: 31. Oktober 2022)
  • Sonderaktionenantrag
  • Stützpunktantrag (Stichtag: 15. Februar 2023)
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Einstieg ins Sport-nach-1-Portal:

Registrierung mit dem Double-Opt-in-Verfahren

Für die einmalige Registrierung werden lediglich eine aktuelle E-Mailadresse und ein selbst gewähltes Passwort mit mindestens 8 Zeichen benötigt. Beim „Double-Opt-in“-Verfahren muss der Eintrag in einem zweiten Schritt bestätigt werden. Hierzu wird eine E-Mail-Nachricht mit Bitte um Bestätigung an die eingetragene Kontaktadresse gesendet. Erst nachdem diese E-Mail bestätigt wurde, ist die Registrierung abgeschlossen.
Der Login-Button befindet sich rechts oben auf der Sport-nach-1-Internetseite www.sportnach1.de. Detaillierte Information zu dem neuen Double Opt-In Verfahren sind im Merkblatt zu finden.

SAG-Vertragsnummer als digitaler Schlüssel - unbedingt für alle SAG-Verträge abspeichern und aufbewahren

Die SAG-Vertragsnummern dienen zukünftig als eine Art digitaler Schlüssel zu weiteren Servicefunktionen: Nur mit der jeweils aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer haben die Vertragspartner – Schule und Verein – Zugang zum Download- und Druckbereich sowie Einsicht in den aktuellen Vertragsstatus (Vertrag unterschrieben, Pauschale beantragt etc.). Dadurch wird die Einsichtnahme durch unbefugte Dritte verhindert.
Bitte beachten: Um einen Folgevertrag für das Schuljahr 2022/23 abschließen zu können, benötigen Sie die SAG-Vertragsnummer des Schuljahres 2021/22.
 

Bedeutung des Stichtages 31. Oktober
Die Einhaltung dieses Stichtages ist die wichtigste Voraussetzung, dass die Schule und der jeweilige Partnerverein weiterhin von den Vorteilen des Sport-nach-1-Modells profitieren können. Zum Stichtag 31. Oktober 2022 müssen bei der Landesstelle für den Schulsport folgende Meldungen eingegangen sein:

  • Neuvertrag für jede neue SAG
  • Folgevertrag für jede weitergeführte SAG
  • Antrag auf Auszahlung der SAG-Pauschale für jede einzelne SAG

Wichtig:
1. Übungsleiterinnen und Übunglseiter können auch zwei oder mehr Gruppen an einer Schule betreuen. Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter müssen volljährig sein.
2. Für jede Sportgruppe, die eingerichtet wird, kann ein eigener SAG-Vertrag gemeldet werden.
3. Für jeden SAG-Vertrag kann die SAG-Pauschale beantragt werden.