Bayerisches Landesamt für Schule Landesstelle für den Schulsport
Schulsport-Wettbewerbe in Bayern 2022/23

Skilanglauf (Förderschwerpunkt Sehen)
Terminsetzungen unter Vorbehalt!


WETTKAMPFKLASSEN
Schuljahr 2022/23:  Jahrgang 2005 und jünger (gemischt - keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler)

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Skilanglauf für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“ nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Skiverbandes in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Die DWO steht als Download im Internet unter:
www.deutscherskiverband.de/leistungssport_langlauf_regelwerk_de,381.html
  1. Eine Mannschaft besteht aus mindestens 4, aber nicht mehr als 6 Schülerinnen und Schülern, die einer Schule mit Förderschwerpunkt „Sehen" angehören müssen und jeweils in einem Einzel- und einem Staffelwettbewerb starten.
  2. Gelaufen wird in der Klassischen Technik. Ausnahme bildet die Schlussläuferin bzw. der Schlussläufer in der Staffel. Diese bzw. dieser läuft in der Freien Technik. Die Streckenlänge beträgt mindestens 1 km, maximal 2 km. Die Staffel besteht aus drei Schülerinnen und Schülern. Jede Schulmannschaft ist berechtigt, 2 Staffeln für den Staffelwettbewerb zu stellen.
  3. Zwischen den Startklassen blind und sehbehindert wird unterschieden.
  4. Die Schülerinnen bzw. Schüler, die als blinde Läuferinnen bzw. Läufer gewertet werden, müssen eine vollständig abgedunkelte Brille tragen. Die Brillen werden vor Wettkampfbeginn kontrolliert. Die blinden Schülerinnen und Schüler müssen mit einer Begleitläuferin bzw. einem Begleitläufer starten.
  5. Die sehbehinderten Schülerinnen bzw. Schüler können wahlweise mit oder ohne Begleitläuferinnen bzw. Begleitläufer starten. Die Begleitläuferinnen bzw. Begleitläufer sind von den Schulen selbständig mitzubringen.
  6. Durch eine entsprechende Anzahl an aufsichtführenden Personen und Streckenposten muss die Einsicht auf jeden Punkt der Strecke gewährleistet sein.
  7. Sofern es die Schneelage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden. Die einzelnen Elemente des Technikparcours werden vor Ort und mit Berücksichtigung der
    dortigen Gegebenheiten festgelegt. Einige Elemente werden hier exemplarisch beschrieben:
    • Richtungsänderung: Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen einen Slalomparcours.
    • Achterlaufen: Die Schülerinnen und Schüler laufen eine „Acht“ um 2 aufgestellte Markierungen.
    • Schlupftore: Die Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen unterschiedlich hohe Tore.
    • Laufen ohne Stöcke: Die Schülerinnen und Schüler legen ihre Stöcke ab und laufen eine kleine Runde
    (Beinarbeit).
    • Bodenwellen: Die Schülerinnen und Schüler überlaufen einige leichte Bodenwellen.
    • Anstieg: Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen einen leichten Anstieg.
    • Kreislaufen: Die Schülerinnen und Schüler umlaufen eine Markierung.
WERTUNG
Die individuelle Zeit jedes Mannschaftsmitglieds in Abhängigkeit der Startklasse (nach Prozentzeit) im Einzelwettbewerb wird für die Teamwertung addiert. Zu dieser Mannschaftszeit aus dem Einzelwettbewerb wird die im Staffelwettbewerb erzielte Zeit zu einer Gesamtzeit addiert. Die Gesamtmannschaftswertung ergibt sich aus der Summe der Zeiten der 4 besten Schülerinnen und Schüler im Einzelwettbewerb mit Technikelementen über 1 km und der Zeit der besten Staffel einer Schulmannschaft im Staffelwettbewerb über 3 x 2 km.

HINWEISE
Startberechtigt sind blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler, die die Altersvoraussetzungen erfüllen und Erfahrungen im Skilanglauf haben.
Der Grad der Sehbehinderung muss von offiziell anerkannter Stelle bestätigt sein (vgl. offizielle SO-Sportregeln, Art. 1).
Alle Schülerinnen und Schüler sollten in einem guten Trainingszustand sein.

Die Wettkampfbestimmungen und Hinweise gelten verbindlich für das Landesfinale, das im Sinne der Inklusion gemeinsam mit dem Landesfinale Skilanglauf des Bundeswettbewerbs Jugend trainiert für Olympia durchgeführt wird. In möglichen Bezirksausscheidungen kann davon entsprechend den organisatorischen Bedingungen vor Ort abgewichen werden.
 
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ Zeile (Rubrik) Jugend trainiert für Paralympics (JTFP) Landesfinale/Bundesfinale.
Nähere Hinweise finden Sie hier.

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.