Bayerisches Landesamt für Schule Landesstelle für den Schulsport
Schulsport-Wettbewerbe in Bayern 2022/23

Veränderungen, Neuheiten, Wichtiges im Überblick (2022/2023)

Die Ausschreibung der Schulsportwettbewerbe 2022/2023 ist nur unter Vorbehalt möglich. Sie können nur dann stattfinden, wenn dies aus Sicht des Infektionsschutzes und des Schulbetriebs verantwortbar und vertretbar ist. 
Über etwaige Aktualisierungen und ggf. notwendige Anpassungen werden Sie gegebenenfalls in der Rubrik „Coronabedingte Maßnahmen im Schuljahr 2022/2023" informiert.


Änderungen und Neuerungen, die sich auf die Durchführung einzelner Sportarten beziehen, sind hier zusammengefasst:

Allgemeines:
  • Bestellscheine und Meldebögen
    Die aktuellen Bestellscheine und Meldebögen für die Wettbewerbe, die nicht mit dem Online-Meldesystem gemeldet werden, finden Sie am Ende des jeweiligen Ausschreibungstextes oder im Internet unter
    www.las.bayern.de/schulsport/wettbewerbe/wettbewerbe_downloads.html 
  • Betreuung: Wer darf die Betreuung von Schulmannschaften übernehmen?
    - Hauptamtliche oder nebenamtliche sowie hauptberufliche oder nebenberufliche Lehrkräfte der jeweiligen Schule.
    - Volljährige Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die eine Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) auch im Rahmen des Ganztagsangebotes einer Schule oder eine Schülergruppe im Rahmen eines Stützpunktes oder einer Partnerschule des Leistungssportes leiten, sofern sie von der Schulleitung auf die Besonderheiten der Betreuung von Schulmannschaften hingewiesen worden sind.
  • Online-Meldesystem - neue Zugangsdaten
    Die Schulen melden sich im Online-Meldesystem www.laspo-meldungen.de mit Username + Passwort an.
    Die Zugangsdaten wurden allen Schulen Anfang September 2022 per OWA-Schreiben mitgeteilt.
    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Webmaster.
  • Startberechtigung und Identität
    Entscheidend für die Startberechtigung einer Schulmannschaft ist die Zugehörigkeit aller Schülerinnen und Schüler zu der jeweiligen Schule und den angegebenen Geburtsjahrgängen. Vor Veranstaltungsbeginn müssen der Wettkampfleitung daher folgende Unterlagen zur Überprüfung vorgelegt werden:
    1. Ausdruck der vollständigen Schülerliste mit Stempel der Schule und Unterschrift der Schulleitung + jeweils gültiger Schülerausweis mit Lichtbild
    oder
    2. Ausdruck der vollständigen Schülerliste mit Stempel der Schule und Unterschrift des Schulleitung + jeweils gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Kinderausweis, Personalausweis, Reisepass).
    Ausweise für Trainingsgruppen, Spielerpässe der Verbände, Fahrausweise von Verkehrsverbänden und der Deutschen Bahn oder ähnliches werden nicht anerkannt. Weitere wichtige Informationen zum Thema Startberechtigung finden Sie in Teil 3 dieser Broschüre („Auf alle Fragen die richtige Antwort“).
  • Wann ist ein Schülerausweis „gültig“?
    Ein Schülerausweis kann nur dann als „gültig“ bezeichnet werden, wenn er mindestens die nachfolgend aufgeführten Bestandteile aufweist:
    •    Zu- und Vorname der Schülerin bzw. des Schülers
    •    Geburtsdatum
    •    Lichtbild der Schülerin bzw. des Schülers.
     
  • Vergaberichtlinien/Kostenerstattung
    Im Zusammenhang mit der Ausrichtung und Durchführung von Schulsportwettbewerben, einschließlich Bezirksfinals, Qualifikationsentscheide und Landesfinals wird an die Ausführungsbestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) vom 20.11.2009 erinnert.
    Die Schulen werden darauf hingewiesen, dass eine Vergabedokumentation zu erstellen ist, die Aufschluss gibt über die Einhaltung der Vergabegrundsätze (z.B. Transparenz, Gleichbehandlung etc.). Die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht der entsprechenden Vergabe- und Ausschreibungsunterlagen liegt bei der Schule. 
    Für die Fahrkostenabrechnung bitte den aktuellen Vordruck verwenden.
    Den dem Bayerischen Landesamt für Schule - Landesstelle für den Schulsport zur Auszahlung postalisch vorgelegten Rechnungen für Leistungen im Zusammenhang mit den Wettbewerben ist immer das digital beschriebene Formular "Abrechnung der Fahrtkosten" beizufügen. Die Angebote selbst können bei der Schule verbleiben. Ausführliche Informationen sind zu finden unter www.vergabeinfo.bayern.de.
     
  • Wettkampfbestimmungen
    Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen in der jeweiligen Sportart nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des jeweiligen Verbandes in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Die Mannschaftsstärke kann von den Verbandsregularien abweichen - die Angaben in der Ausschreibung sind bindend. Die Anzahl der Betreuerinnen bzw. Betreuer ist auf eine Person begrenzt, sofern dazu keine anderen Angaben gemacht werden.
     
  • Wettkampfkleidung
    Bitte beachten Sie geänderten Regelungen in Bezug auf die Wettkampfkleidung und die Lockerungen im Bereich Trikot-Werbung.
     
  • Wildcard
    Grundsätzlich gilt sportartunabhängig folgende Regelung:
    Die Entscheidung über die Vergabe einer „Wildcard“ für das laufende Schuljahr und die damit einhergehende Erlaubnis für diese Schule, in einer Wettkampfklasse einer Sportart auf höherer Ebene als der Kreis- bzw. Stadtebene in einen Wettbewerb einzusteigen, wird seit dem Schuljahr 2015/16 wie folgt getroffen:
    - Anträge bis Bezirksebene sind an die Bezirksregierungen bzw. an die Landeshauptstadt München zu richten und werden von diesen entschieden;
    - Anträge ab Qualifikationsebene NORD bzw. SÜD sind an das Bayerische Landesamt für Schule -  Landesstelle für den Schulsport (Referatsleitung Schulsportwettbewerbe) zu richten.
    - Die Wildcard-Anträge sind durch die Schulen mit dem einheitlichen Antragsformular zu stellen (Download hier).

    Folgende Kriterien werden der Entscheidung zugrunde gelegt:
    - langjährige Dominanz einer Schule in einer bestimmten Sportart und Wettkampfklasse;
    - signifikanter Rückgang der Anmeldezahlen in dieser Sportart und Wettkampfklasse im jeweiligen Kreis-, Regional- bzw. Bezirksfinale als Folge dieser Dominanz.
    Es wird darauf hingewiesen, dass „Wildcards“ bis zum 15. Oktober 2022 beantragt werden müssen. Das Bayerische Landesamt für Schule -  Landesstelle für den Schulsport muss über jeden genehmigten bzw. abgelehnten Antrag informiert werden.

    Weitere Informationen zum Thema „Wildcard“ finden Sie in Teil 3 dieser Broschüre („Auf alle Fragen die richtige Antwort“).

Bundeswettbewerb der Schulen Jugend trainiert für Olympia:
  • Bundesfinale Jugend trainiert für Olympia
    Zur Akkreditierung beim Bundesfinale ist ein amtlicher Ausweis entsprechend der Ausschreibung vorzulegen. Schülerausweise und Ausweise der Sportfachverbände werden nicht anerkannt. Ummeldungen können bis eine Woche vor Beginn der jeweiligen Bundesfinalveranstaltung über das Bayerische Landesamt für Schule - Landesstelle für den Schulsport ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden. Für eine spätere Ummeldung bis zur Akkreditierung bei der Bundesfinalveranstaltung muss ein ärztliches Attest oder eine amtliche Beglaubigung vorgelegt werden.

    Während der Bundesfinalveranstaltungen besteht keine gesonderte Diebstahlversicherung für die Sportgeräte und Wertgegenstände der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Es wird empfohlen, für teure Sportgeräte gegebenenfalls eine eigene Versicherung abzuschließen.

Internationaler Bodenseeschulcup (BSC):
  • Leichtathletik
    Sofern aufgrund der Meldezahlen die jeweilige Bezirksregierung bzw. die Landeshauptstadt München keine Vorentscheide zwingend ansetzen muss, kann jede Mannschaft zum Bezirksfinale geladen werden. Für das Landesfinale qualifizieren sich grundsätzlich die Bezirkssieger.

    Bitte bei "Wertung" beachten, dass die Begrenzung der jüngeren Jahrgänge auf 2 Laufwettbewerbe ab dem Schuljahr 2022/23 entfällt und der dazugehörige Passus gestrichen wurde:
    Es sind jeweils 10 Schülerinnen bzw. Schüler startberechtigt, die jeweils einen Dreikampf (Sprint, Sprung und Wurf) absolvieren. Aus dem Kreis dieser Schülerinnen bzw. Schüler werden auch die beiden Staffeln und die vier Mittelstreckenläuferinnen bzw. -läufer ausgewählt. Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer des Jahrganges 2011 und jünger dürfen innerhalb der 3 Disziplinen nur 2 Laufwettbewerbe einschließlich der Staffel bestreiten. Die acht besten Dreikampfergebnisse und die drei schnellsten Mittelstreckenläuferinnen bzw. Mittelstreckenläufer jeder Mannschaft sowie die schnellere Staffel werden gewertet. Die Punkte der Staffel und der Mittelstreckenläuferinnen bzw. Mittelstreckenläufer werden verdoppelt. Bei Wurf, Stoß und Weitsprung (Absprung aus der Zone) sind jeweils 3 Versuche erlaubt.

     
Rhein-Main-Donau-Schulcup (RMD):
  • Schwimmen
    Sofern aufgrund der Meldezahlen die jeweilige Bezirksregierung bzw. die Landeshauptstadt München keine Vorentscheide zwingend ansetzen muss, kann jede Mannschaft zum Bezirksfinale geladen werden. Für das Landesfinale qualifizieren sich grundsätzlich die Bezirkssieger.

     
Sonstige Mannschaftswettbewerbe in Bayern:
 
  • Rhythmische Sportgymnastik
    Die Wertung (WK III und IV) erfolgt nach dem alten Wertungssystem (ohne A- und B-Note). Bei Nicht-Einhaltung der Gerätenormen erfolgt ein Punktabzug in Höhe von 1 Punkt. 

     
  • Rodeln
    Eine Durchführung der Wettbewerbe ist voraussichtlich nur bis zum Bezirksfinale möglich, sofern Wettkämpfe im Rodeln auf Natureisbahnen im jeweiligen Regierungsbezirk durchgeführt werden können (weitere Details werden zeitnah im Herbst 2022 bekanntgegeben).

     
  • Sportklettern
    Bitte beachten, dass die Neuerungen bezüglich der Betreuerqualifikation erst ab ab dem Schuljahr 2022/23 gelten und die Übergangsfrist für Kletterbetreuer bis zum Schuljahresbeginn 2023/24 verlängert wurde (siehe Merkblatt als pdf-Datei)

Bundeswettbewerb der Schulen Jugend trainiert für Paralympics:
Weitere Hinweise:
  • Sonderaktionen der Sportfachverbände im Schuljahr 2022/23:
    Die Ausschreibungen der Sonderaktionen für Badminton, Basketball, Handball, Fußball, Reiten, Turnen u.a. BTV-Sportarten, Volleyball und Special Olympics sind in Teil 6 dieser Broschüre zu finden. Die Antragstellung kann nach der Neugründung einer Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) für das Schuljahr 2022/23 ab dem 13. September 2022 unter www.sportnach1.de >> „Sonderaktionen-Antrag“ erfolgen.
  • Newsletter SCHULSPORT AKTUELL
    Der Newsletter kann unter https://www.las.bayern.de/schulsport/publikationen.html heruntergeladen werden.
     
  • Anträge an den Landesauschuss  
    Anträge an den Landesausschuss „Sport in Schule und Verein“ sind bis zum 1. März eines Jahres in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle (Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule - Referat Schulsportliche Wettbewerbe -
    Stuttgarter Straße 1, 91710 Gunzenhausen) zu richten. Hinsichtlich des Antragsverfahrens wird auf Folgendes hingewiesen:
     
    • Anträge von schulischer Seite: Alle Anträge bedürfen einer Zustimmung durch die jeweiligen Bezirks- sowie Landesschulobleute. Nur so kann sichergestellt werden, dass bereits vorab eine fachliche Bewertung des Antrags von den Experten der jeweiligen Sportart vorgenommen werden kann. Formal können Anträge insofern nur von den jeweiligen Landesschulobleuten gestellt werden.
    • Anträge von Seiten der Sportfachverbänden: Alle Anträge sind über das Präsidium des jeweiligen Sportfachverbandes zu stellen.
       
  • Schulsportaktionswoche "Schulsport tut Bayern gut" auch im Schuljahr 2022/23
    Alle bayerischen Schulen sind auch dieses Schuljahr dazu aufgerufen - so wie in der Vergangenheit ohnehin vielerorts praktiziert - die letzte Schulwoche für eine Schulsport-Aktionswoche zu nutzen. Dafür bieten sich unter Einhaltung der jeweils gültigen Hygienevorgaben u.a. an:
    Klassenturniere, Projekttage und Schnupperangebote in Kooperation mit ortsansässigen Sportvereinen.
     
  • Aufruf zur Durchführung der Bundesjugendspiele im Schuljahr 2022/2023
    Bitte beachten Sie den Aufruf des Kuratoriums für die Bundesjugendspiele von Karin Prien (Präsidentin der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder), Lisa Paus (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und Thomas Weikert (Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes) zur Durchführung der Bundesjugendspiele im Schuljahr 2022/2023 unter Beachtung der jeweils gültigen Hygienemaßnahmen >> Zum Aufruf (pdf-Datei).