Pädagogische Gefährdungsbeurteilung

Die KMBek „Sicherheit im Sportunterricht“ (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 8. April 2003 Nr. V.6-5 K 7405-3.26 816) gibt grundsätzliche Regelungen für den Sportunterricht in bayerischen Schulen vor.


In der Vorbemerkung ist Folgendes zu lesen:
„Das Unterrichtsfach Sport ist ein unaustauschbarer Bestandteil umfassender Bildung und Erziehung und leistet einen spezifischen Beitrag zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung der Schüler; als einziges Bewegungsfach im schulischen Fächerkanon bringt das Fach Sport jedoch ein höheres Unfallrisiko mit sich. Dies macht Maßnahmen technischer, organisatorischer und verhaltensbedingter Art zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz unverzichtbar. Nur so kann eine langfristige Bindung der Schüler an gesundheitsrelevante sportliche Aktivitäten und die Ausbildung von Sicherheitskompetenzen gelingen, die über das sportliche Handeln hinaus für alle Lebensbereiche hilfreich sind. Für die unterrichtende Lehrkraft gehen
damit ganz besondere Anforderungen einher: Sie muss mit den Sicherheitsanforderungen der jeweils angebotenen Sportarten bzw. der Sportbereiche vertraut sein und bei einem Unfall Sofortmaßnahmen ergreifen können. Eltern und Schüler sind in geeigneter Weise (z. B. durch Sportelternabende) über sicherheitsrelevante Belange des Sportunterrichts zu informieren.“

Durch eine Vielzahl aktueller Trendsportarten (z. B. Parkour) und den Einsatz neu entwickelter Sportgeräte, die die Sportstunden in Ergänzung zu den traditionellen Sportarten bereichern und attraktiv gestalten, hat sich der ohnehin sehr hohe Anspruch an die Sportlehrkräfte hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen noch weiter gesteigert. Sportlehrkräfte haben einerseits viel Spielraum hinsichtlich ihrer Entscheidungsfreiheit, solange sie sich im Rahmen der Lehrpläne und der jeweiligen Schulordnung bewegen, andererseits aber auch eine große Verantwortung, was die Gestaltung des schulischen Sportangebots angeht.

Jede Sportart und jedes Sportgerät zeichnet sich durch ein individuell zu bestimmendes Unfallrisiko aus. Daher ist es für eine verantwortungsvolle Vorbereitung und eine gefährdungsfreie Umsetzung unerlässlich, die sportlichen Unternehmungen bzw. Unterrichtseinheiten einer pädagogischen Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen.

Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) schlägt eine Gefährdungsbeurteilung in sieben Schritten vor.

7 Schritte zur Gefährdungsbeurteilung (nach KUVB):

1. Ermitteln der Gefährdung (Gefährdungsanalyse)
2. Risikobeurteilung
3. Ableiten von Schutzzielen
4. Maßnahmen auswählen, umsetzen und auf Wirksamkeit überprüfen
5. Dokumentation
6. Unterweisung aller Beteiligten
7. Regelmäßige Überprüfung


Für den Schulsport ist oberste Priorität, dass kein Schüler/keine Schülerin einer Gefahr ausgesetzt werden darf und die Sicherheit sowie der Gesundheitsschutz gewährleistet sein müssen. Sollte es bei der Gefährdungsanalyse und der sich anschließenden Risikobeurteilung in irgendeiner Hinsicht Bedenken geben, dass das so genannte Grenzrisiko erreicht oder sogar überschritten werden könnte, ist von der Durchführung dieser sportlichen Unternehmung oder Unterrichtseinheit abzusehen.
Denkbare, aber in ihrer Konsequenz geringe und vertretbare Risiken sind durch die Planung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen zum Unfallschutz auf technischer, organisatorischer und personeller Ebene zu minimieren. Alle Vorkehrungen zur Prävention werden im Vorfeld auf der Basis der formulierten Schutzziele dokumentiert. Dies dient einerseits der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler, andererseits aber auch der Absicherung der Lehrkräfte gegen juristische Konsequenzen im Falle eines Unfalls.
Es versteht sich von selbst, dass alle an der sportlichen Unternehmung Beteiligten in die Planungen einbezogen bzw. in die gefährdungsfreie Umsetzung eingewiesen werden müssen. Eine regelmäßige Evaluation der Maßnahmen zum Unfallschutz
stellt sicher, dass Anpassungen und Verbesserungen vorgenommen werden können. So entwickelt sich ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess im Umgang mit dem schulischen Sportangebot.

Um den Lehrkräften die pädagogische Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation zu erleichtern, wurde in Abstimmung mit der KUVB ein entsprechendes Formular entwickelt. Die Gefährdungsbeurteilung ist für jedes Vorhaben neu zu erstellen und auf die individuellen Gegebenheiten und die jeweils betroffenen Personen abzustimmen.

Im Folgenden ist eine Gefährdungsbeurteilung für eine Unterrichtseinheit Parkour exemplarisch dargestellt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Die Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung könnte auch in einer anderen Form, jedoch auf jeden Fall schriftlich, erfolgen.

- Leitfaden
- Beispiele
- Formular (als Word-Datei)