Kurzinfo für Vereine

Vereine und Schulen haben inzwischen die Möglichkeit, in 81 Sportarten eine Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) einzurichten. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Übungsleiter mit der Qualifikation für die entsprechende Sportart (zur Übersicht)
  • Volljährigkeit: Übungsleiter dürfen im schulischen Bereich erst ab Volljährigkeit verantwortlich eingesetzt werden.
  • Mindestschülerzahl: 10
  • Mindestumfang: 1 Wochenstunde (in der Regel werden 2 Schulstunden pro Woche angeboten)

Sportarbeitsgemeinschaften können während des ganzen Schuljahres eingerichtet werden, die Bezuschussung ist an den Stichtag 31. Oktober gebunden. Die Antragstellung erfolgt online.
SAG-Verträge enden immer am Schuljahresende und müssen bei Fortsetzung zu Beginn des neuen Schuljahres als „Folgevertrag“ eingegeben werden.

Vorteile für die Vereine:

  • Mitgliedergewinnung
  • Kooperationsmöglichkeit mit Schulen
  • Schüler können über das "Schnupperangebot" neue / andere Sportarten kennenlernen
  • Die Schüler sind schülerunfallversichert; eine Mitgliedschaft im Verein ist daher zunächst nicht zwingend, sollte allerdings langfristig angestrebt werden.

In der "Kurzinformation für Vereine" sind alle wesentlichen Punkte zusammengefasst.