Um Lehrkräfte zu gewinnen, denen die Erteilung des Sportunterrichts an Berufsschulen übertragen werden kann, werden Vorbereitungs- und Weiterbildungslehrgänge in Sport durchgeführt. Das Angebot richtet sich an sportinteressierte und engagierte Lehrkräfte der 3. und 4. Qualifikationsebene an Berufsschulen.

Allgemeine Informationen:

  • Die Ausbildung dauert 2 x 10 Tage (ohne Pause, auch über das Wochenende hinweg).
  • Die Lehrgänge finden in Oberhaching und Waldkirchen statt.
  • Nicht staatliche Lehrkräfte müssen mit einem Kostensatz von ca. 50 Euro pro Tag rechnen.
    Staatliche Lehrkräfte zahlen einen Beitrag zur Unterkunft von 90,-- Euro für 10 Tage. Die Schulträger werden gebeten, die nötige Unterrichtsbefreiung zu gewäh­ren (vgl. KMBek vom 4. Juli 1973 Nr. A/10-2/93 095).
  • Die Teilnahmevoraussetzungen sind umfangreich - neben einer guten Kondition und körperlichen Konstitution müssen folgende Nachweise erbracht werden:
    - Ausbildung in Erster Hilfe (9 UE, nicht älter als 3 Jahre)
    - Deutsches Sportabzeichen (nicht älter als 3 Jahre, mindestens Silber)
    - Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (nicht älter als 3 Jahre, mindestens Bronze)
    - formlose Verpflichtungserklärung für die Teilnahme am Weiterbildungslehrgang
    - und die schriftliche Bestätigung der Schulleitung (siehe Formblatt), dass der Bewerber im Rahmen des Sportunterrichts an der Berufsschule benötigt wird,
  • Am Ende des Vorbereitungslehrgangs müssen die Teilnehmer eine Abschlussprüfung in folgenden Sportarten absolvieren: Basketball, Volleyball, Fußball (Herren mit Prüfung / Damen Demonstration), Schwimmen, Gymnastik/Tanz (Damen mit Prüfung / Herren Demonstration) >> die detaillierten Inhalte finden Sie hier.
  • Zum Weiterbildungslehrgang kann nur zugelassen werden, wer den Vorbereitungslehrgang erfolgreich mit einer praktischen Prüfung in den sportlichen Handlungsfeldern Basketball, Fußball (Herren mit Prüfung/Damen Demonstration), Volleyball, Gymnastik/Tanz (Damen mit Prüfung /Herren Demonstration) und Schwimmen abschließt. Die Weiterbildung erfolgt nach den Bestimmungen des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (siehe KWMBI I 2005, S. 409). Sie wird im Herbst 2021 mit einer theoretischen Prüfung und einer praktischen Lehrprobe abgeschlossen.
  • Weitere Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren erhalten Sie über die jeweils zuständige personalverwaltende Stelle an der Regierung bzw. Kommune.