Hinweise für Lehrgangsteilnehmer:
Lehrkräfte im staatlichen Dienstverhältnis, die an einer Maßnahme der staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht der Landesstelle für den Schulsport (ein- oder mehrtätig) teilnehmen, können nach Art. 24 des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) vom 24. April 2001 (GVBl S. 133) folgende Auslagen erhalten:
Fahrkosten
- Erstattung der notwendigen Fahrkosten nach Art. 5 BayRKG bis zur Höhe von 90 v.H. der Kosten der zweiten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (DB). Die Großkundenrabatt-(GKR)-Kundennummer (siehe Einladungsschreiben zum Lehrgang) ist am Fahrkartenschalter anzugeben. Bitte beachten Sie die Aktion "Schulsport + Bahn. Die Verbindung stimmt"
- Beim Benutzen eines eigenen Pkw wird ab dem 1. August 2008 eine Wegstrecken-
entschädigung in Höhe von 12,5 Cent / km und ggf. eine Mitnahmeentschädigung gewährt.
- Seit dem 1. April 2010 erfolgt die Erstattung der Fahrkosten maximal ab dem Dienstort.
Übernachtungskosten werden vom Staat ebenfalls übernommen.
Hinweise für Lehrgangsteilnehmer, Referenten und Lehrgangsleiter:
- Bitte beachten Sie, dass die steuerpflichtigen Anteile der Reisekosten an die zuständigen Bezügestellen gemeldet werden müssen. Die Anschrift der Bezügestelle ist unbedingt erforderlich.
- Für jeden staatlichen Lehrgang ist das Geschäftszeichen anzugeben.
Bitte verwenden Sie für die Abrechnung den entsprechenden Vordruck:
Antrag auf Reisekostenvergütung (für Teilnehmer)
Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise für Referenten
Antrag auf Reisekostenvergütung (für Referenten und Lehrgangsleiter)
Abrechnungsvordruck für Honorar und Sachkosten (für Referenten und Lehrgangsleiter)