Reisekostenabrechnung Wettbewerbe

Bei der Durchführung der Schulsportwettbewerbe werden insbesondere folgende Leistungen über die Landesstelle für den Schulsport  abgerechnet:
 

  • Reisekosten 

(z.B. für Mannschaftsbetreuer und Organisatoren) nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) vom 24.April 2001 (GVBl S. 133) und weiteren einschlägigen Vorschriften.
Hierzu zählen Fahrkosten mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln.

  • Deutsche Bahn AG (bitte beachten Sie die Aktion "Schulsport + Bahn. Die Verbindung stimmt").
  • Zubringerkosten zum nächstgelegenen Bahnhof sowie Fahrkosten am Veranstaltungsort mit S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn oder Linienbussen.

Die Inanspruchnahme von privaten Busunternehmen oder die Benutzung eigener Pkws darf nur mit ausdrücklicher (schriftlicher) Genehmigung der verantwortlichen Stellen erfolgen.

Tagegeld und ggf. Übernachtungsgeld (nur bei mehrtägigen Veranstaltungen) wird nach den Artikeln 8, 9 und 11 BayRKG in der jeweils gültigen Fassung gewährt. Dabei sind die seit 1.1.1996 maßgebenden steuerrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Bitte benutzen Sie hierzu die folgenden Formulare:

Antrag zur Genehmigung einer Dienstreise
für Betreuer, Organisatoren und Sitzungsteilnehmer

Fahrkostenabrechnung
nur für Qualifikationswettbewerbe, Landes- und Bundesfinale sowie eingeschränkt für Bezirksfinale (best. Sportarten)

Abrechnungsformblatt für Tagegeld und Fahrkosten bei Nutzung eines Privat-Pkws

Wichtiger Hinweis: Die Reisekostenerstattung kann nur mit Dienstreisegenehmigung (s.o.) erfolgen (Formblatt bitte unbedingt beifügen).
 

  • Organisationskosten:
  • Kampfrichter-, Schiedsrichter- und Helfergebühren
  • Gerätemiete
  • Sachbedarf
  • Porto-, Telefon- und Telefaxkosten
  • Dienstleistungen