Neu erfunden wurde dabei das Rad bewusst nicht. Die in der Bekanntmachung zur Durchführung des Sportunterrichts in den Jahrgangsstufen 11 und 12 veröffentlichten Regelungen (KWMBl Nr. 1/2009 S.7) wurden vom Staatsministerium in enger Abstimmung mit der Schulpraxis erarbeitet. Sie schreiben fort, was sich in der Kollegstufe des G9 bewährt hat, und führen Neuerungen dort ein, wo Handlungsbedarf gegeben schien. Die wesentlichen Änderungen im Hinblick auf Organisation, Bewertung, Sport als Abiturfach und in der Abiturprüfung können hier nachgelesen werden...
- Planung Sportkurse
- Hinweise zur Ermittlung des Prüfungsergebnisses in der Abiturprüfung im Fach Sport