Sonderaktion 2017: Gerätebezuschussung für SAG-Neugründungen
Zur Neuauflage der Sonderaktion zur Gerätebezuschussung für SAG-Neugründungen des Jahres 2015 hat der Bayerische Landtag im Doppelhaushalt 2017/18 zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Damit kann im Haushaltsjahr 2017 und 2018 jeweils mindestens 90 Neugründungen von Sportarbeitsgemeinschaften der Schuljahre 2017/18 und 2018/19 eine Anschubfinanzierung für die Gerätebeschaffung gewährt werden. Der Einstieg in das Sport-nach-1-Modell soll so erleichtert werden. Wie beim Sonderprogramm 2015 beträgt die Förderung 50% der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 500 € begrenzt, d.h. z.B. 300 € bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 600 € oder 500 € Förderung bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von über 1000 €.
Antragsverfahren und Voraussetzungen für das Schuljahr 2017/18:

Anträge auf Gerätebezuschussung sind durch die Vereine (Vorstand des Hauptvereins) analog zur Antragstellung des SAG-Neuvertrags mit entsprechendem Online-Formular unter www.sportnach1.de an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport bis spätestens zum 15.11.2017 zu richten. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Auf einen Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch.

Folgendes ist zu beachten:
  • Ein Zuschuss für Sportgeräte wird nur Vereinen gewährt, die zum Schuljahr 2017/18 eine SAG neu gegründet haben und eine längerfristige Kooperation mit der Schule anstreben. Kommt die SAG im Schuljahr 2017/18 nicht zustande, muss der Zuschuss zurückerstattet werden.
  • Die Geräte sollen sowohl im Schulsport als auch im Vereinssport genutzt werden können.
  • Die Unterbringungsmöglichkeit der beantragten Geräte in den vorhandenen Räumlichkeiten ist nachzuweisen.
  • Die Einhaltung der Vergaberichtlinien obliegt dem antragsstellenden Verein.
  • Der Bewilligungsbescheid ist abzuwarten. Eine Beschaffung vor Antragstellung schließt eine Bezuschussung aus. Als Beschaffung gilt bereits die Unterschrift auf dem Kaufvertrag.
  • Als Nachweis der Gerätebeschaffung ist die Rechnung in Kopie unverzüglich bei der Landesstelle vorzulegen.
  • Die Zusendung der Rechnungskopie muss spätestens bis 30. November 2017 erfolgen, da das Auszahlungsverfahren noch im Haushaltsjahr 2017 abgeschlossen werden muss. Später eingehende Anträge können daher nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Anträge auf Einrichtung von Sportarbeitsgemeinschaften für das Schuljahr 2017/18 können ab sofort eingegeben werden.
Hier geht es direkt zur Antragstellung.