Sonderaktion für SAG-Neugründungen: Gerätezuschüsse
Mit den im Nachtragshaushalt 2020 des Bayerischen Landtags zusätzlich zur Verfügung gestellten Sondermitteln kann im Schuljahr 2020/21 mindestens 90 Neugründungen von Sportarbeitsgemeinschaften eine Anschubfinanzierung für die Gerätebeschaffung gewährt werden. Die Förderung beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 500 € begrenzt. Die Anträge auf Einrichtung von Sportarbeitsgemeinschaften für das Schuljahr 2020/21 können seit dem 15. Juni 2020 auf dem Portal www.sportnach1.de online eingegeben werden.
Das Bayerische Kultusministerium und der Bayerische Landes-Sportverband haben 1991 das Kooperationsmodell Sport-nach-1 in Schule und Verein als Bindeglied zwischen dem schulischen Sportunterricht und dem Breiten- und Leistungssport im Verein gegründet. Sport-nach-1 eröffnet den Kooperationspartnern die Möglichkeit eines qualifizierten, den Sportunterricht ergänzenden, freiwilligen Nachmittagsangebotes in über 70 Sportarten. Den jeweiligen Partnern, Schule und Sportverein, bleibt es dabei überlassen, ob eine Kooperation in Form breitensportlich ausgerichteter Sportarbeitsgemeinschaften oder leistungssportlich orientierter Stützpunkte angestrebt wird. Beide Kooperationsformen werden vom Staatsministerium nach unterschiedlichen Modellen gefördert.

Das Referat "Schule und Verein" der Landesstelle für den Schulsport ist die Koordinierungsstelle für das Kooperationsmodell Sport-nach-1 in Schule und Verein.

Sonderaktion im Schuljahr 2020/21 - Antragsverfahren und Voraussetzungen:

Anträge auf Gerätebezuschussung sind durch die Vereine (Vorstand des Hauptvereins) analog zur Antragstellung des SAG-Neuvertrags mit entsprechendem Online-Formular unter www.sportnach1.de an die Landesstelle für den Schulsport bis spätestens 15.11.2020 zu richten. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Auf einen Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch.

Beispiel:
Ein Sportverein, der für die neu gegründete Sportarbeitsgemeinschaft zwei neue Tore zum Preis von 1.100 € anschaffen möchte, beantragt einen Zuschuss in Höhe von 500 € (= maximaler Zuschuss)  oder ein Sportverein beantragt für die Anschaffung neuer Bälle im Wert von 600 € eine Förderung in Höhe von 300 € (= 50% der Anschaffungskosten). Damit soll der Einstieg in das Sport-nach-1-Modell erleichtert werden.

Folgendes ist zu beachten:
•    Ein Zuschuss für Sportgeräte wird nur Vereinen gewährt, die eine längerfristige Kooperation mit der Schule anstreben. Kommt die SAG im Schuljahr 2020/21 nicht zustande, muss der Zuschuss zurückerstattet werden.
•    Die Geräte sollen sowohl im Schulsport als auch im Vereinssport genutzt werden können.
•    Die Unterbringungsmöglichkeit der beantragten Geräte in den vorhandenen Räumlichkeiten ist nachzuweisen.
•    Die Einhaltung der Vergaberichtlinien obliegt dem antragsstellenden Verein.
•    Als Nachweis der Gerätebeschaffung ist die Rechnung in Kopie unverzüglich bei der Landesstelle vorzulegen.
•    Der Bewilligungsbescheid ist abzuwarten. Eine Beschaffung vor Antragstellung schließt eine Bezuschussung aus. Als Beschaffung gilt bereits die Unterschrift auf dem Kaufvertrag.

Die Zusendung der Rechnungskopie muss bis spätestens 30. November 2020 erfolgen, da das Auszahlungsverfahren noch im Haushaltsjahr 2020 abgeschlossen werden muss. Später eingehende Anträge können daher nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Anträge auf Einrichtung von Sportarbeitsgemeinschaften für das Schuljahr 2020/21 können seit dem 15. Juni 2020 auf dem Portal www.sportnach1.de online eingegeben werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Referatsleiter Herrn IR Achim Engelking, Tel: 09831 / 686-320, E-Mail: achim.engelking@las.bayern.de

Informationen zum zweiten Sonderprogramm aus dem Nachtragshaushalt 2020 zur Sportgroßgeräteförderung für neue SAGs im Inklusionssport sind unter folgendem Link zu finden:
http://www.laspo.de/index.asp?newsid=43482