Gerätebezuschussung für SAG-Neugründungen im Schuljahr 2020/21
Mit den vom Bayerischen Landtag zusätzlich zur Verfügung gestellten Sondermitteln kann im Schuljahr 2020/21 mindestens 90 Neugründungen von Sportarbeitsgemeinschaften eine Anschubfinanzierung für die Gerätebeschaffung gewährt werden. Die Förderung beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 500.- begrenzt.
Beispiel:
Das bedeutet beispielsweise, dass ein Verein, der für die neu gegründete Sportarbeitsgemeinschaft zwei neue Tore zum Preis von 1.100 anschaffen möchte, einen Zuschuss in Höhe von 500 (= maximaler Zuschuss) beantragen kann. Oder dass ein Verein für die Anschaffung neuer Bälle im Wert von 600 eine Förderung in Höhe von 300 (= 50% der Anschaffungskosten) beantragen kann. Damit soll der Einstieg in das Sport-nach-1-Modell erleichtert werden.
Antragsverfahren und Voraussetzungen:
Anträge auf Gerätebezuschussung sind durch die Vereine (Vorstand des Hauptvereins) analog zur Antragstellung des SAG-Neuvertrags mit entsprechendem Online-Formular unter www.sportnach1.de an die Landesstelle für den Schulsport zu richten. Auf einen Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Folgendes ist zu beachten:
- Ein Zuschuss für Sportgeräte wird nur Vereinen gewährt, die eine längerfristige Kooperation mit der Schule anstreben. Kommt die SAG im Schuljahr 2020/21 nicht zustande, muss der Zuschuss zurückerstattet werden.
- Die Geräte sollen sowohl im Schulsport als auch im Vereinssport genutzt werden könne.
- Die Unterbringungsmöglichkeit der beantragten Geräte in den vorhandenen Räumlichkeiten ist nachzuweisen.
- Die Einhaltung der Vergaberichtlinien obliegt dem antragsstellenden Verein.
- Als Nachweis der Gerätebeschaffung ist die Rechnung in Kopie unverzüglich bei der Landesstelle vorzulegen.
- Der Bewilligungsbescheid ist abzuwarten. Eine Beschaffung vor Antragstellung schließt eine Bezuschussung aus. Als Beschaffung gilt bereits die Unterschrift auf dem Kaufvertrag.
Die
Anträge für das Schuljahr 2020/21 können auf dem Portal
www.sportnach1.de online eingegeben werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Referatsleiter Herrn IR Achim Engelking (Telefon: 0 98 31 – 686-320, E-Mail:
Achim.Engelking@las.bayern.de).